Kirchgemeindeversammlung
Die ordentliche Kirchgemeindeversammlung findet in der Regel einmal pro Kalenderjahr statt.
Der Kirchgemeinderat kann zu weiteren Versammlungen einladen.
Das Stimmrecht richtet sich nach den Regelungen der reformierten Landeskirche und dem Organisationsreglement der Kirchgemeinde Thun-Strättligen.
Die Gemeindemitglieder werden u.a. über die autonom verwalteten Vermögenswerte, über Aktuelles und Geplantes informiert.
Zudem wählt die Versammlung
- die Präsidentin/den Präsidenten der Kirchgemeinde
- die Präsidentin/den Präsidenten des Kirchgemeinderats
- die übrigen Mitglieder des Kirchgemeinderats
- die Abgeordneten in die kantonale Kirchensynode und in die Bezirkssynode
- Die Abgeordneten der Kirchgemeinde in den Grossen Kirchenrat der Gesamtkirchgemeinde.
Aufgaben und Organisatorisches der Kirchgemeindeversammlung sind im Organisationsreglement der Kirchgemeinde Thun-Strättligen geregelt.
Datum der nächsten ordentlichen Kirchgemeindeversammlung:
Donnerstag, 27. November 2025

Heinz Peter

Piero Catani
Protokolle Kirchgemeindeversammlung